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Thüringer Regionalwettbewerb „Demokratie gestalten – aber wie?“

By 30. November 2021März 15th, 2022No Comments


Ein Schülerwettbewerb für alle Schüler:innen im Schulamtsbereich unter Schirmherrschaft des Thüringer Ministers für Bildung, Jugend und Sport

Den offiziellen Beitrag finden Sie hier:
https://schulamt.thueringen.de/ost/schulentwicklung/kulturelle-und-politische-bildung/demokratiewettbewerb

 

 

Thüringens Schüler:innen lernen, erleben und gestalten Demokratie und Mitbestimmung und begreifen historische Auseinandersetzung mit Diktaturerfahrungen u.a. im Unterricht aller Unterrichtsfächer der Stundentafel in allen Schularten und in außerschulischen Angeboten. Sie beteiligen sich auch mit besonderen Beiträgen an Wettbewerben mit gesellschaftswissenschaftlicher Thematik, wie dem Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten und der Körber-Stiftung, dem Seminarfach-Wettbewerb der Stiftung Ettersberg oder dem Wettbewerb des länderübergreifenden Förderprogramms Demokratisch Handeln.

Neben den thüringenweiten und überregionalen Wettbewerben soll der Thüringer Regionalwettbewerb besonderes Augenmerk auf die hervorragenden Ergebnisse in den einzelnen Schulamtsbereichen richten, um schul- und schulartübergreifend Synergien für die unterrichtliche und außerunterrichtliche Arbeit am Thema zu erzeugen.

Wer kann sich beteiligen?

Schüler:innen aller Altersgruppen sind aufgefordert, über ihre Schulleitungen als Beitrag das einzureichen, was sie im laufenden Schuljahr oder im Vorjahr zum Thema „Demokratie gestalten – aber wie?“ erarbeitet haben. Teilnehmen können Einzelpersonen, Gruppen, Klassen oder Schulen.

Was kann von wem eingereicht werden?

Zeichnungen, Kunstobjekte, Fotos, Plakate, Aufsätze, Lieder, Gedichte, Hörspiele, Podcasts, Videos einschließlich bereits eingereichte Wettbewerbsbeiträge, die zur Thematik im laufenden Schuljahr bzw. im Vorjahr entstanden sind, können eingereicht werden. Der Kreativität werden keine Grenzen gesetzt.

Bis wann sind die Beiträge wo einzureichen?

Beiträge sind bis zum 11. März 2022 an das für die Schule zuständige Staatliche Schulamt über die Schulleitungen mit dem Formular eingereicht. Die Anmeldung erfolgt an:

Staatliches Schulamt Ostthüringen
z.H. Frau Darina Isserlis
Hermann-Drechsler-Straße 1
07548 Gera

Was ist zu gewinnen?

Je Schulamt werden mindestens fünf Preise vergeben, gestaffelt nach Schulen im Primarbereich (GS, GS-Stufe einer TGS), im Sek-I-Bereich (RS, Gesamtschule, Sek-I-Bereich der TGS und des Gymnasiums), im Sek-II-Bereich (TGS, Gymnasium, BbS). Klassen und Schulen können bis zu 500 € für den Schulförderverein erhalten. Bei Einzelarbeiten sind bis zu 100 € möglich. Es werden Preise im Gesamtwert von 2500 Euro vergeben.

Wer wählt aus?

Eine vom Schulamt eingesetzte unabhängige Jury entscheidet über die eingesandten Wettbewerbsbeiträge.

Wann ist die Preisverleihung?

In der Regel erfolgt im Mai/ Juni die Preisverleihung im Rahmen einer Auszeichnungsveranstaltung mit Teilnahme von Vertretern der Landesregierung.

Hinweise zum Datenschutz

Entsprechend der Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) vom 30. Juli 2019 an alle allgemeinbildenden Schulen in Thüringen ist zur ordnungsgemäßen Organisation und Durchführung der schulischen Wettbewerbe die Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf der Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erforderlich.

Zur Erfüllung der Informationspflicht nach Art. 13 DS-GVO wurde für alle schulischen Wettbewerbe ein Merkblatt (Anlage 1) (Verlinken)  erstellt, welches den Sorgeberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern selbst in geeigneter Form vor Beginn der ersten Wettbewerbsrunde zur Kenntnis gegeben werden muss. Dies kann z.B. durch Aushändigung, durch Aushang im Schulgebäude oder durch Veröffentlichung auf der Homepage der Schule geschehen.

Hinsichtlich der Veröffentlichung der Ergebnisse der Schülerwettbewerbe (Siegerlisten. Platzierungen, Fotos) wird die an den Schulen bereits vorhandene „Einwilligung in die Veröffentlichung von personengebundenen Daten – einschließlich Fotos“ um den Punkt Thüringer Regionalwettbewerb Demokratie gestalten – aber wie? ergänzt. Die „Einwilligung“ wird mit der Ausschreibung des Wettbewerbs an die Sorgeberechtigten bzw. an die volljährigen Schülerinnen und Schüler direkt ausgegeben, mit deren Unterschrift versehen, eingesammelt und in der Schule aufbewahrt. Liegt die „Einwilligung in die Veröffentlichung von personengebundenen Daten“ für am Schülerwettbewerb teilnehmende Schülerinnen bzw. Schüler nicht vor, so hat bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern die betreuende Lehrkraft und bei volljährigen Schülerinnen und Schülern dies/ dieser selbst dafür Sorge zu tragen, dass keine personengebundenen Daten veröffentlicht werden.